Medienkomposition und Angewandte Musik

ERSTE DIPLOMPRÜFUNG

Die erste Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des ersten Studienabschnittes und der kommissionellen ersten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur ersten kommissionellen Diplomprüfung ist der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des ersten Studienabschnittes. Grundsätzlich können die Studierenden aus den angebotenen Studienzweigen frei wählen. Mehrfach-Studien sind nach Maßgabe des Platzangebotes möglich. Prüfungsgegenstände der kommissionellen ersten Diplomprüfung sind:


1. Historische Satztechniken:

Schriftlich:
Vierstimmige Motette im Stil des 16. Jahrhunderts oder dreistimmige Barockfuge über ein gegebenes Thema
Harmonisierung einer gegebenen Choralmelodie im vierstimmigen Satz des 17./ 18.Jahrhunderts

Mündlich:
a) 2 Modulationen auf unterschiedliche Arten am Klavier
b) Kommentar zu den ausgeführten Modulationen
c) Kommentar zu einem von der Prüfungskommission vorgelegten Literaturbeispiel


2. Analyse:

Schriftlich: a) Klausur zur musikanalytischen Terminologie und Metholdologieb) Vorlage einer schriftlichen Arbeit aus dem zentralen künstlerischen Fach Analyse

Mündlich: Präsentation und Verteidigung der aus dem Fach Analyse vorgelegten schriftlichen Arbeit


3. Komposition/Musiktheorie:

Vorlage von vier Werken, davon zwei Werke aus dem Bereich der instrumentalen/vokalen Kammermusik und eines aus dem Bereichdes gewünschten Studienzweiges, das vierte Werk ist frei wählbarGespräch über die vorgelegten Arbeiten



KÜNSTLERISCHE DIPLOMARBEIT

In dem Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik ist eine künstlerische Diplomarbeit zu schaffen, die neben einem künstlerischen Teil, der den Schwerpunkt bildet, auch einen schriftlichen Teil zu umfassen hat. Das Thema der künstlerischen Diplomarbeit ist den im Studienplan festgelegten zentralen künstlerischen Fächern zu entnehmen. Anstelle der künstlerischen Diplomarbeit kann eine Diplomarbeit aus einem der im Studienplan festgelegten wissenschaftlichen Fächer verfasst werden. Die Diplomarbeit wird mit 16 ECTS-Punkten bewertet.



ZWEITE DIPLOMPRÜFUNG MEDIENKOMPOSITION UND ANGEWANDTE MUSIK

Die zweite Diplomprüfung setzt sich aus den Lehrveranstaltungsprüfungen in sämtlichen Pflichtfächern des zweiten Studienabschnittes und der kommissionellen zweiten Diplomprüfung zusammen. Voraussetzung für die Zulassung zur kommissionellen zweiten Diplomprüfung ist

a) der erfolgreiche Abschluss sämtlicher Lehrveranstaltungen des zweiten Studienabschnitts für den Studienzweig Medienkomposition und Angewandte Musik und

b) die Vorlage der positivbeurteilten Diplomarbeit. Der/die ordentliche Studierende hat dem Diplomprüfungssenat 6 Werke – je ein Werk aus den nachstehenden Sparten – vorzulegen:

1. Komposition für einen Film oder die Folge einer TV-Serie
2. Komposition für ein Theaterstückbzw. Musiktheater
3. Komposition von 4 Werbespots oder ein 4-teiliges SoundDesign für eine Rundfunk-oder TV-Sendung
4. Komposition für Big Band
5. Hörspiel, Klanginstallation oder Multimedia-Produktion
6. Werk für großes Orchester oder Orchester mit Solo-Instrument(en) oder Gesangoder Orchester mit Chor (mit oder ohne Solisten)

Von den Kompositionen 1-3 soll zumindest eine Produktion elektroakustisch realisiert sein.

Die kommissionelle Diplomprüfung besteht aus folgenden Teilen:

1. Vorlage der Kompositionen:

Komposition für einen Film oder die Folge einer TV-Serie
Komposition für ein Theaterstück bzw. Musiktheater
Komposition von 4 Werbespots oder ein 4-teiliges SoundDesign für eine Rundfunk-oder TV-Sendung
Komposition für Big Band
Hörspiel, Klanginstallation oder Multimedia-Produktion
Werk für großes Orchester
oder Orchester mit Solo-Instrument(en) oder Gesang
oder Orchester mit Chor (mit oder ohne Solisten)

2. Analytischer Vortrag (ca. 20 Minuten) über ein aktuelles Kompositionsthema. Anschließend werden Fragen an den/die Kandidaten/Kandidatin gestellt. Das Vortragsthema darf nicht mit dem Thema der schriftlichen Arbeit identisch sein.

3. Selbstporträt als Komponist/in (ca. 30 Minuten) und Gespräch mit der Prüfungskommission. Die Kompositionen, die positiv beurteilte Diplomarbeit sowie das Vortragsthema müssen mindestens ein Monat vor dem ersten Teil der Diplomprüfung vorgelegt werden.